Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Black Concept Felgenbeschichtung, Elseyer Str. 41, 58119 Hagen,
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.
Die AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
Pulverbeschichtung von Felgen und Metallteilen
Vorarbeiten wie Entlacken, Strahlen, Reinigen
optionale Zusatzarbeiten (z. B. Polieren, Maskieren, Sonderbeschichtungen)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
§3 Zustand der angelieferten Teile / Altzustand
Der Auftraggeber bestätigt, dass die angelieferten Felgen oder Bauteile gebraucht sein können und alters-, nutzungs- oder umweltbedingte Vorschäden aufweisen können (z. B. Korrosion, Haarrisse, Materialermüdung, frühere Reparaturen).
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für verdeckte Mängel, die vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren und auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind.
Bei älteren, historischen oder mehrfach bearbeiteten Felgen kann es trotz fachgerechter Ausführung zu materialbedingten Veränderungen kommen.
§4 Verfahrensbedingte Eigenschaften der Pulverbeschichtung
Die Pulverbeschichtung ist ein technisches Beschichtungsverfahren mit verfahrens- und materialbedingter Schichtdicke.
Es kann hierbei insbesondere zu:
Maßtoleranzen, Veränderungen der Oberflächenstruktur, Reduzierung der Sichtbarkeit von feinen Kanten, Gravuren oder Prägungen kommen.
Geringfügige Abweichungen in Farbton, Glanzgrad oder Oberflächenstruktur gegenüber Mustern, Vorlagen oder früheren Beschichtungen stellen keinen Mangel dar.
§5 Kennzeichnungen, Nummern und Maskierungen
Durch die Beschichtung können eingeprägte oder gegossene Nummern, Kennzeichnungen, Logos oder sonstige Vertiefungen ganz oder teilweise in ihrer Lesbarkeit beeinträchtigt werden.
Dies gilt insbesondere für nicht zulassungsrelevante Kennzeichnungen (z. B. Guss-, Produktions- oder interne Herstellernummern) und stellt keinen Mangel der Leistung dar.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn bestimmte Bereiche, Kennzeichnungen oder Flächen unbeschichtet bleiben oder maskiert werden sollen.
Eine Maskierung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Erfolgt kein entsprechender Hinweis, gilt der Auftrag als vollständige Beschichtung des übergebenen Bauteils.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Abholung oder vor Auslieferung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
§7 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung bei Übergabe oder Abholung zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
§8 Gewährleistung
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Neuherstellung.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Rücktritt, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Keine Gewährleistung besteht für:
Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Montagefehler durch Dritte
normale Abnutzung
nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen verbleiben die bearbeiteten Teile im Eigentum des Auftragnehmers.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.